Gold  nach dem Kauf per Post erhalten – wer haftet für den Versand?

Gold  nach dem Kauf per Post erhalten – wer haftet für den Versand?


In früheren Zeiten bezogen sich solche Münzen, enthielten sie nun Anlagegold oder nicht, meist auf einen bestimmten Herrscher, dessen Familie oder ein im Zusammenhang mit dem Herrscherhaus stehendes bedeutsames Datum. Dies konnte z. B. eine Geburt, eine Hochzeit, ein Todesfall oder ein Thronjubiläum des jeweiligen Regenten sein. Aber auch anlässlich gewonnener Kriege wurden Gedenkmünzen mit oder ohne Anlagegold geprägt. Folglich ging es hierbei nicht zuletzt um Propaganda.
Heute hat sich die Funktion solcher Münzen, enthalten sie nun Anlagegold oder nicht, grundliegend verändert. Eine entsprechende Prägung erfolgt in erster Linie, um sie anschließend an Sammlerinnen und Sammler zu verkaufen und hierdu rch einen Gewinn zu erzielen. Die Ausgabe von Gedenkmünzen, mit oder ohne enthaltenem Anlagegold, erfolgt für gewöhnlich über den jeweiligen Hersteller oder den Fachhandel. Dass Banken solche Münzen ausgeben ist hingegen relativ selten der Fall.


Kaufen Sie Gold  im Internet, wird Ihnen der Händler dieses auf postalischem Weg übermitteln. Doch viele Käufer fragen sich, wer für die Ware haftet, falls diese beim Versand verloren geht. Generell ist immer der Verkäufer dafür verantwortlich, dass das Gold  sicher beim Empfänger ankommt. Umgekehrt müssen Sie aber auch für das Gold  haften, das Sie postalisch versenden. In diesem Fall ist es stets ratsam, eine Versicherung abzuschließen.