Gold und die Abgeltungssteuer
Mit physisches Gold veräußert, wird keine Abgeltungssteuer fällig. Es handelt sich bei der Veräußerung in der Regel um private Veräußerungsgeschäfte. Das bedeutet, dass Gold muss mindestens 12 Monate im Besitz gewesen sein. Bei mehr als 12 Monaten erfolgt die Versteuerung des Veräußerungsgewinns nach dem privaten Einkommenssteuersatz. Die Steuer-Freigrenze liegt bei ungefähr 600 EUR.