Wird die Geldanlage in Form einer Versicherung betrieben, so zahlt der Sparer einen festgelegten Betrag in einem bestimmten Intervall (z. B. monatlich) in eine Versicherung ein. Es wird hierbei zwischen klassischen Versicherungen und fondsgebundenen Versicherungen unterschieden. Bei den erstgenannten wird dem Guthaben des Vertrages ein Mindestzinssatz gutgeschrieben, welcher du rch eine sogenannte Überschussbeteiligung, die bei guter wirtschaftlicher Lage des Versicherungsunternehmens ausgeschüttet wird, noch erhöht werden kann. Bei fondsgebundenen Versicherungen entscheidet die Performance des ausgewählten Fonds über die Rendite der Geldanlage. Bei den Zinssätzen ist jedoch zu beachten, dass diese auf den Nettobetrag in der Versicherung erhoben werden. Das bedeutet, dass vom eingezahlten Sparbetrag erst die Kosten für die Versicherung abgezogen werden (z.B. Vermittlungsgebühr und Verwaltungskosten) und sich die Zinsen an dem verbliebenen Betrag orientieren.